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Zuletzt aktualisiert am 18. November 2014

Alle Nachrichten über Schweizer Domains 2015

swiss

Domaine .swiss

Websites mit der Domainerweiterung ".swiss" werden im Laufe des Jahres 2015 verfügbar sein. Um einen Domainnamen auf ".swiss" registrieren zu können, muss man entweder in der Schweiz wohnhaft sein oder einen besonderen Bezug zu dem Land haben. Laut dem Bundesrat muss die neue Erweiterung die kulturellen Interessen der Schweiz fördern und stärken: Die Anträge müssen direkt beim BAKOM gestellt werden, das als Registry der Erweiterung ".swiss" auftritt. Der Bund wurde von der ICANN (Gesellschaft für die Zuweisung von Domainnamen und Nummern im Internet) mit der Verwaltung der Erweiterung ".swiss" beauftragt.

Switch

Die zweite Neuerung des Jahres 2015 wird die Trennung der Aufgaben der Stiftung SWITCH als Registry (Verwaltung der Website-Datenbank) und Registrar (Vermarktung von Domainnamen auf ".swiss" und ".ch") sein. SWITCH war bis zum 31. März 2015 für die Verwaltung der Domainnamen der Länderdomain erster Ebene ".ch" zuständig. Daher hatte die Stiftung viele Jahre lang zwei Ämter inne. Die Stiftung SWITCH verwaltet ausserdem den Verkauf von ".ch"- und ".li"-Domains an "Grosshändler", aber auch den Direktverkauf an Privatleute.
Diesen Schweizer Sonderfall wird es aufgrund der vom Bundesrat Anfang November beschlossenen Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) künftig nicht mehr geben. Switch wird keine .ch-Domains mehr verkaufen können, und Sie müssen Ihre .ch-Domains zu einem anderen Provider migrieren.
Diesen Schweizer Sonderfall wird es aufgrund der vom Bundesrat Anfang November beschlossenen Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) künftig nicht mehr geben. Switch wird keine .ch-Domains mehr verkaufen können, und Sie müssen Ihre .ch-Domains zu einem anderen Provider migrieren.
Das neue Registry-Mandat wird demnächst ausgeschrieben; dies trägt zur Liberalisierung dieses Bereichs bei und ist Ausdruck des Willens der Schweizer Behörden, sich an das Modell anzupassen, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat.
Kunden von SWITCH erhalten drei Monate vor Ablauf ihres Abonnements per Post Angaben zur Vorgehensweise beim Transfer; der Versand beginnt Mitte Januar 2015 und dauert bis zum Herbst 2016, dem Zeitpunkt, an dem die Stiftung keinen Kundenverkehr mehr haben dürfte.

Quelle:
dotswiss.ch
SWITCH
OFCOM


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